Keramikplatten verlegen

Verlegehinweise

 

Auf dieser Seite finden Sie technische Hinweise zur Verlegung von Keramikplatten im fußläufigen Bereich Ihres privaten Umfelds, dies entspricht der Nutzungskategorie N1. Alle Hinweise stammen aus dem Normenwerk, insbesondere der ZTV-Wegebau und setzen bei der Verlegung technische Fachkunde voraus. Beachten Sie, alle Platten direkt im Anschluss an die Lieferung auf Menge, Oberfläche und Richtigkeit des Produktes zu überprüfen und teilen Sie deutliche Abweichungen unverzüglich dem Lieferanten mit.

 

1. Höhen- und Gefälleausbildung

Vor Beginn aller Belagsarbeiten werden die Höhen sowie das Gefälle festgelegt und vor Ort gekennzeichnet. Da Flächen mit einem Plattenbelag aus Keramik in der Regel sehr glatt und eben sind, können sie mit einem Mindestgefälle von nur 2 % hergestellt werden. Das Gefälle wird immer so eingeplant, dass das Wasser vom Gebäude weg geleitet wird. In aller Regel wird das Niederschlagswasser in einen Hofeinlauf oder eine Entwässerungsrinne geleitet und so der Kanalisation zugeführt. In jedem Fall muss eine geregelte Entwässerung sichergestellt sein.

2. Randeinfassung

Die Randeinfassung wird immer vor der eigentlichen Plattenverlegung ausgeführt. Eine Flächenbefestigung mit Keramikplatten benötigt immer eine allseitige Randeinfassung. Die Randeinfassung hat die Aufgabe, Verschiebungen der Platten während der Herstellung und der Nutzung zu verhindern, sie sollte zur Sicherstellung der Entwässerung etwa 7 mm tiefer als der angrenzende Belag eingebaut werden. Als Materialien für Randeinfassungen eignen sich Randsteine, in Beton gesetzte Betonpflastersteine, Palisaden und nach fachlicher Überprüfung, vorhandene Hauswände, Gartenmauern und ähnliche Konstrukte. Entlang von Hauswänden (geschützt, abgedichtet) und Mauern ist ein geeigneter, dauerelastischer Dehnstreifen als Schutz vorzusehen.

Da die Randeinfassung vor den Verlegearbeiten eingebaut wird, ist vorab durch Auslegen der Platten (mit Fuge) der exakte Abstand der Einfassungszeilen zu ermitteln. Durch Bestimmung des genauen Abstandes kann unnötige Schneidearbeit vermieden werden. Keramikplatten können nach DIN EN 14411 im engen Rahmen Maßtoleranzen aufweisen, diese sind produktionstechnisch nicht vermeidbar und zulässig.

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3. Tragschicht und Untergrund

Die Stabilität und Langlebigkeit von Plattenflächen wird durch den sorgfältigen Einbau von Keramikplatten und der darunter liegenden standfesten Tragschicht bestimmt. Letzte hat die Aufgabe, Lasten aufzunehmen und so an den Untergrund weiterzuleiten, dass dort die zulässigen Spannungen nicht überschritten werden.

Plattenflächen für Terrassen werden im Geltungsbereich dieser Konstruktionsempfehlung nur fußläufig belastet. Aus diesem Grund können die Tragschichten etwas geringer dimensioniert werden, verglichen mit stark befahrenen Flächen wie beispielsweise öffentliche Parkplätze. In der Regel genügt ein Aushub bei standfesten Untergründen von ca. 30 cm und eine Tragschichtdicke von etwa 20 bis 22 cm. In Hochlagen oder bei frostempfindlichen Untergründen könnte es auch notwendig werden, die Tragschichtdicke auf bis zu 35 cm zu erhöhen, um die Frostsicherheit der Außenanlage zu gewährleisten.

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Die untere Sohle der ausgehobenen Fläche wird „Planum“ genannt. Sie muss eben sein und wird mit einem Quergefälle von 2,5 % ausgeführt. Bei einer wasserempfindlichen Gründungsfläche, wie z. B. Lehm, muss das Wasser schadfrei mit einem Quergefälle > 4 % abgeführt werden (ggf. zusätzliche Drainage).

Als Tragschichtmaterialien eignen sich zugelassene Kies- und Schottertragschichten der Korngröße 0/32. Auf dem vorbereiteten Planum wird die Tragschicht eingebaut. Die Tragschicht wird sorgfältig mit einer Rüttelplatte bis zur Standfestigkeit verdichtet. Die Abweichung der Ebenheit auf der Oberfläche darf maximal +/- 1 cm auf eine 4 m Messstrecke betragen. Die Abweichung von der Sollhöhe darf maximal +/- 1 cm betragen.

4. Bettung

Auf der Tragschicht wird die Bettungsschicht eingebaut. Sie wird abhängig von der Endhöhe des Belages mit einer Dicke von etwa 4 bis 5 cm aufgebracht. Als Material kann ein Brechsand-Splitt-Gemisch der Körnung 0/5 mm (Bettungsmaterial SZ-LP 05, Sandanteil ca. 25 bis 30 M.-%) verwendet werden. Bei Plattenbelägen, welche ausschließlich leicht mit dem Gummihammer verdichtet werden, sollte die Bettung etwa 5 mm überhöht werden, die Verdichtungsneigung kann vorab getestet werden.

Die Bettungsschicht darf keinerlei Unebenheiten mehr besitzen, deshalb wird sie über Lehren abgezogen. Als Lehren können Rohre aus Metall verwendet werden, die exakt auf die gewünschte Höhe ausgerichtet werden. Zum Abziehen der Bettungsschicht über die Lehren kann eine Richtlatte aus Aluminium verwendet werden. Nach dem Abziehen werden die Lehren aus der Fläche aufgenommen und die dadurch entstandenen Riefen ordentlich mit Bettungsmaterial verfüllt.

5. Verlegung und Verfugung

Auf die Bettungsschicht werden jetzt die Keramikplatten gelegt. Je nach örtlicher Situation sollte sich der Fugenverlauf an den Hauptsichtachsen orientieren. Dies bedeutet, dass eher zum Gebäude hin geschnitten wird. Ähnlich einer Teppichverlegung entwickelt sich der Belag vom Zentrum zum Rand. In gewissen Situationen kann es auch vorteilhaft sein, die Plattenfläche an einer geraden Kante anzulegen.  

TIPP: Beim Verlegen werden die Platten niemals nur aus einem Paket oder gar nur aus einer Lage entnommen, sondern immer gleichzeitig aus mehreren Paketen und aus mehreren Lagen. Nur auf diese Weise erhält die Fläche eine homogene Farbverteilung. Bei nuancierenden Platten ist diese Vorgehensweise eine Selbstverständlichkeit, sie ist aber auch für einfarbige Flächen sehr zu empfehlen.

Plattenbauweisen sind flexible Bauweisen. Alle bisher eingebauten Schichten sind flexibel, d.h. sie sind in der Lage, sich unter Druck kurzfristig zu verformen, um anschließend wieder in die Ausgangslage zurückzukehren, ohne dass die Leistungsfähigkeit der Flächenbefestigung eingeschränkt würde. Daher muss auch die letzte Schicht, die Deckschicht aus Keramikplatten flexibel ausgebildet werden. Der Plattenbelag erlangt seine Flexibilität durch den fachgerechten Einbau mit Fuge. Die Fuge muss vom Verleger handwerklich ausgebildet werden, ein Aneinanderlegen von Keramik an Keramik ist dabei auf jeden Fall zu vermeiden. Eine Fugenbreite von 4 +/- 1 mm hat sich in der Praxis bewährt. Fugenbreiten bis 6 mm sind technisch zulässig.

TIPP: Die Fuge wird mittels Gummihammer vermittelt und nach der Schnur ausgerichtet. Auf die Verwendung von Fugenkreuzen und ähnlichem sollten nach Möglichkeit verzichtet werden, da durch diese Materialien die Vermittlung der zulässigen Maßtoleranzen in der Fuge verhindert wird. Der homogene Fugenverlauf wird durch diese “Hilfsmittel” erschwert, zum Teil sogar unmöglich gemacht.

Alle 2 bis 3 Meter ist zu überprüfen, ob die Platten winkel- und fluchtgenau verlegt sind. Zur Überprüfung wird eine Schnur über die Steinzeilen gespannt und der Verlauf kontrolliert. Der fluchtgerechte Verlauf der Fugen sollte in Längs-, wie in Querrichtung kontrolliert werden.

Zum ersten Füllen der Fugen verwendet der Profi das gleiche Material, welches bereits für die Bettungsschicht verwendet wurde, also Brechsand-Splitt-Gemisch der Körnung 0/4 mm. Überschüssiges Korn ist nach dem Verfugen aufzunehmen. Ggf. kann noch ein Fugenschluss der Korngruppe 0/2 (gebrochen) erfolgen. Färbende Mineralstoffe sind für alle Schichten generell zu meiden.

6. Verdichten der Keramikplatten

Um die Keramikplatten zu verdichten, nutzen Sie am besten einen Gummihammer. Achten Sie aber darauf, dass dessen Kopfbelag nicht färbend ist. Klopfen Sie die Keramikplatten dann leicht an und gleichen Sie die Ecken an.

7. Fugenfüllung (Nachsanden)

 

Auf Plattenflächen ist es zwingend erforderlich, einen vollständigen Fugenschluss herzustellen. Dies geschieht durch Einkehren bzw. Einschlämmen eines nicht färbenden Fugenmaterial und wird so lange wiederholt, bis die Fugen komplett verschlossen sind.

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8. Winterdienst

Unsere Produkte sind grundsätzlich widerstandsfähig gegenüber Frost- und Tausalzeinwirkungen. Bedenken Sie aber, dass der Einsatz von aggressiven Salzen im Rahmen des Winterdienstes für alle Baumaterialien, egal ob Natur- oder Betonstein, eine starke Belastung darstellt. Darüber hinaus findet auch eine deutliche Belastung der Umwelt, bzw. des Grundwassers durch die Verwendung von Auftausalzen statt, so dass die Verwendung von Auftausalzen im Winterdienst grundsätzlich zu prüfen ist. Im privaten Bereich kann in der Regel ganz darauf verzichtet und die gefahrlose Nutzung der Flächen durch die Verwendung von abstumpfenden Mitteln wie Sand sichergestellt werden.

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