Blockstufen versetzen.

Mit Stufen lassen sich Höhenunterschiede innerhalb einer kurzen Strecke überbrücken. Neben diesem funktionalen Aspekt spielt auch der ästhetische Gesichtspunkt eine Rolle. Treppenanlagen gelten als optischer Blickfang eines Objekts. 

1. Fundament

Die unterste Treppenstufe wird auf einem 30 bis 40 cm dicken, frostfrei gegründeten Fundament verlegt. Bei den folgenden Stufen genügt eine Fundamentdicke von 20 cm, ebenso frostfrei gegründet. 

TIPP: Der Beton muss beim Einbau eine ausreichende Feuchte besitzen. Eine ungeschützte Lagerung auf der Baustelle ist zu vermeiden, da dann der Abbindeprozess bereits vor dem Einbau einsetzt und so Ausblühungen provoziert. Ist eine Zwischenlagerung nötig, ist der Beton mit einer Folie zu schützen.

2. Blockstufen versetzen

Blockstufen sind zwängungsfrei auf Mörtelstreifen (MG III) auf dem betonierten Treppenlauf zu verlegen. Die Lagerfuge dient der Bildung der Steigungshöhe, zur Berücksichtigung eines Gefälles und zum Ausgleich etwaiger Maßtoleranzen.
Bei mehrteiligen Treppenläufen ist im Fall einer unverfüllten Fuge eine Breite von 3 mm anzustreben. Eindringendes Wasser muss schadfrei abgeführt werden. Bei einer gebundenen Ausführung beträgt die Fugenbreite 5 bis 8 mm. Da die Fugen grundsätzlich die Funktion haben Maßtoleranzen auszugleichen und Längenänderungen infolge Schwinden und thermischer Beanspruchung auszugleichen, dürfen sie nur elastisch verfugt werden. Die Angaben des Fugenmaterialherstellers sind zu beachten.
Eingebundene Stufen müssen über dauerelastische Fugen samt Abdichtung vom angrenzenden Mauerwerk getrennt werden.

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